ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Conny NEMEC Licht- & Geräteverleih für Film und Video,
Sebastian Kohl-Gasse 3-9 1210 Wien.



Für alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen, sowie für Zahlungen an uns,
gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen:
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A. Verkauf und Lieferung
- Sämtliche Preise sind unserer jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen, und verstehen sich ab Lager, exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Versicherung und Transport.
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Zahlungen sind bar, ohne Abzug, für uns kosten- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
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Bei Zahlungsverzug berechnen wir 12% Verzugszinsen p.a. Weitere Verzugsfolgen werden dadurch nicht ausgeschlossen.
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Die Zurückhaltung von Zahlungen, sowie die Aufrechnung von oder mit Gegenforderungen durch den Kunden welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen.
- Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ware bei Zahlungsverzug jederzeit abzuholen. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf jegliche Einwendungen, insbesondere auf die Erhebung einer Besitzstörungsklage.
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Sofern uns aus der Durchsetzung unseres Eigentumsrechtes Kosten entstehen, trägt diese der Kunde. Wir sind berechtigt die eingezogene Ware jederzeit nach freiem Ermessen und ohne Zustimmung des Kunden zu verwerten. Ein allfälliger Verwertungserlös ist auf die Forderung gegen den Kunden zuzüglich Nebengebühren anzurechnen.
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Sollten wir aber vom Vertrag zurücktreten, hat der Kunde ein monatliches Benutzungsentgelt in Höhe von 10% des Neuwertes der Ware ab Übergabe bis zur Rückstellung zu bezahlen. Übersteigt die Wertminderung der Ware die Höhe des Benutzungsentgeltes, hat der Kunde auch diesen Mehrbetrag zu bezahlen.
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Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und unter Vorbehalt, daß wir selbst rechtzeitig und richtig beliefert werden, und daher eine fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Eine Transportversicherung wird nur nach schriftlichem Auftrag des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen.
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Mängel an gelieferten Waren sind uns unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt.
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Wird ein Mangel vom Hersteller als solcher anerkannt, wird die mangelhafte Ware von uns ausgetauscht oder verbessert, bzw. wird fehlendes nachgeliefert. Der Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
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Schadenersatz durch uns ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
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B. Vermietung
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Sämtliche Mietzinse sind unserer jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen und verstehen sich für den Fall der Abholung der Mietgegenstände durch den Mieter exklusive Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Transport werden gesondert verrechnet.
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Die Miete wird pro Tag berechnet und ist im voraus für die gesamte vereinbarte Vertragsdauer bar, ohne Abzug, für uns spesen- und kostenfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 12% Verzugszinsen p.a. Weitere Verzugsfolgen werden dadurch nicht ausgeschlossen. Ebenso gilt hier das bereits oben unter Punkt A. 4 geregelte Zurückhaltungs- und Aufrechnungsverbot.
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Bei Übergabe des Mietgegenstandes vor 12 Uhr mittags ist die Tagesmiete für diesen Tag zur Gänze zu bezahlen. Wird der Mietgegenstand bei Vertragsende nach 12 Uhr mittags zurückgestellt ist die Tagesmiete ebenfalls für diesen Tag zur Gänze zu bezahlen.
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Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietzinses bzw. eines Teiles davon, wenn der Mietgegenstand, aus welchem Grund auch immer, vor dem vereinbarten Vertragsende zurückgestellt wird.
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Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand nach Funktionskontrolle samt Zubehör. Er hat den Mietgegenstand unter größtmöglicher Schonung zu behandeln und alle für die ordnungsgemäße Benützung maßgeblichen Bedienungsvorschriften zu beachten. Der Mieter hat uns im Fall jeder Beeinträchtigung des Mietgegenstandes, insbesondere Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl, unverzüglich zu verständigen, und gegebenenfalls, zB Beschädigung durch Dritte oder Diebstahl, auch bei der jeweils zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.
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Im Mietzins inbegriffen ist Versicherungsschutz für Schäden am Mietgegenstand oder Diebstahl des Mietgegenstandes oder Teilen davon bzw. dessen Zerstörung. Sollte der Schaden vom Versicherer getragen werden, hat der Mieter nur den jeweiligen Selbstbehalt (EUR72,60 / ATS1.000,- bzw EUR363,36 / ATS5.000,-) zu tragen. Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er ausdrücklich auf den Versicherungsschutz verzichtet und/oder der Versicherer aus vom Mieter zu vertretenden Gründen Deckung ablehnt.
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Der Mieter verzichtet auf das Mietzinsminderungsrecht des §1096 ABGB.
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Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen.
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Die Bestimmungen oben unter Punkt A. gelten soweit im Mietrecht anwendbar sinngemäß auch für Mietverträge.
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C. Sonstiges
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Ungewidmete Teilzahlungen werden zuerst auf offene Mieten und dann auf Kaufverträge angerechnet.
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Änderungen der Ergänzungen der abgeschlossenen Verträge bedürften der Schriftform. Auch ein Abgehen von dieser Bestimmung kann nur in Schriftform erfolgen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien
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Der Mieter, bzw. der für den Mieter unterzeichnende bestätigt hiermit seine ausdrückliche Vollmacht zum Abschluß dieses Vertrages
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